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   VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22   

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VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22 (https://dejure.org/2022,14247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.06.2022 - 11 S 883/22 (https://dejure.org/2022,14247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 11 S 883/22 (https://dejure.org/2022,14247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004, § 59 AufenthG 2004
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebemaßnahmen; (kein) Duldungsanspruch wegen Unmöglichkeit der Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung; Duldung; Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Unmöglichkeit der Abschiebung; Einvernehmen der Staatsanwaltschaft; Mitwirkungs- und Gefahrenvorbeugungspflicht; Widerstand gegen Abschiebemaßnahmen; Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; ...

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von strafrechtlichen Verurteilungen bei der Abschiebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 11 S 1547/20

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts bei Lebensunterhaltssicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    handelt es sich bei sachdienlicher Auslegung nicht um eine - grundsätzlich unzulässige (stRspr. des beschließenden Senats; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.05.2021 - 11 S 2891/20 - juris Rn. 68, vom 16.02.2021 - 11 S 1547/20 - juris Rn. 23 und vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 - juris Rn. 39) - Erweiterung des Eilrechtsschutzbegehrens im Beschwerdeverfahren.

    Es entspricht der ständigen übereinstimmenden Rechtsprechung der für aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten zuständigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Streitigkeiten um die Erteilung und Ausgestaltung von Duldungen im Eilrechtsschutzverfahren mit dem halben Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG, also mit 2.500,- EUR, je Person zu bemessen (vgl. beispielsweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.02.2021 - 11 S 1547/20 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    Denn weder unions- noch bundesrechtlich ist vorgegeben, dass Zielstaat einer Abschiebung nur der Staat sein kann, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 29.06.1998 - 9 B 604.98 - juris Rn. 2; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand Dezember 2016, § 59 Rn. 63 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    Sie bezweckt aber nicht, einen Ausländer, gegen den wegen der Begehung von Straftaten ermittelt wird oder gegen den bereits die öffentliche Klage erhoben wurde, vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - juris Rn. 22 ff. und vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 28.09.2011 - 11 PA 298/11 - juris Rn. 5; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 72 AufenthG Rn. 16; Gutmann, in: GK-AufenthG, Stand Oktober 2021, § 72 Rn. 55).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    Sie bezweckt aber nicht, einen Ausländer, gegen den wegen der Begehung von Straftaten ermittelt wird oder gegen den bereits die öffentliche Klage erhoben wurde, vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - juris Rn. 22 ff. und vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 28.09.2011 - 11 PA 298/11 - juris Rn. 5; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 72 AufenthG Rn. 16; Gutmann, in: GK-AufenthG, Stand Oktober 2021, § 72 Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    handelt es sich bei sachdienlicher Auslegung nicht um eine - grundsätzlich unzulässige (stRspr. des beschließenden Senats; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.05.2021 - 11 S 2891/20 - juris Rn. 68, vom 16.02.2021 - 11 S 1547/20 - juris Rn. 23 und vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 - juris Rn. 39) - Erweiterung des Eilrechtsschutzbegehrens im Beschwerdeverfahren.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    handelt es sich bei sachdienlicher Auslegung nicht um eine - grundsätzlich unzulässige (stRspr. des beschließenden Senats; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.05.2021 - 11 S 2891/20 - juris Rn. 68, vom 16.02.2021 - 11 S 1547/20 - juris Rn. 23 und vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 - juris Rn. 39) - Erweiterung des Eilrechtsschutzbegehrens im Beschwerdeverfahren.
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    Außerdem berücksichtigt der Senat, dass den Anforderungen an die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch im Übrigen bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz Rechnung zu tragen ist (stRspr. des Senats in Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2021 - 11 S 74/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; minderjähriges lediges Kind; familiäre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    d) Schließlich deutet auch nichts darauf hin, dass dem Antragsteller gegen den Antragsgegner ein Anspruch auf eine Verfahrensduldung (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.2021 - 11 S 74/21 - juris Rn. 16 mit weiteren Nachweisen) zur Sicherung seines Verbleibs im Bundesgebiet bis zum bestandskräftigen Abschluss eines von ihm bei Behörden des Antragsgegners betriebenen Titelerteilungsverfahrens zustehen könnte.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11

    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22
    Sie bezweckt aber nicht, einen Ausländer, gegen den wegen der Begehung von Straftaten ermittelt wird oder gegen den bereits die öffentliche Klage erhoben wurde, vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - juris Rn. 22 ff. und vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 28.09.2011 - 11 PA 298/11 - juris Rn. 5; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 72 AufenthG Rn. 16; Gutmann, in: GK-AufenthG, Stand Oktober 2021, § 72 Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21

    Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer

    Die Antragstellerin hat im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sowohl einen Anordnungsanspruch auf eine verfahrenssichernde Duldung (sogenannte Verfahrensduldung: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.06.2022 - 11 S 883/22 - juris Rn. 28, vom 13.10.2021 - 11 S 74/21 - juris Rn. 16, vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 - juris Rn. 7, vom 22.10.2020 - 11 S 1812/20 - juris Rn. 15, vom 03.06.2020 - 11 S 427/20 - juris Rn. 22 ff. und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 - juris Rn. 24) als auch einen Anordnungsgrund für die begehrte einstweilige Anordnung glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO, § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 11 S 276/24

    Ausschluss der Beschwerde im Asylverfahren; Neuregelung des

    Unter Zugrundelegung des § 80 AsylG in der bis 26.02.2024 geltenden Fassung, wonach Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs keine Streitigkeit nach dem Asylgesetz vor, wenn ein ehemaliger Asylantragsteller, gegen den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine noch vollziehbare Abschiebungsandrohung erlassen hat, gegenüber der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde unter Berufung auf Duldungsgründe (§§ 60a ff. AufenthG) die Aussetzung seiner Abschiebung begehrt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.02.2024 - 11 S 1722/23 - juris, vom 25.07.2023 - 11 S 985/22 - juris, vom 08.06.2022 - 12 S 3027/21 - juris Rn. 11, vom 02.06.2022 - 11 S 883/22 - juris und vom 18.12.2018 - 11 S 2125/18 - juris Rn. 3), d.h. die Beschwerde war im vorliegenden Fall zum Zeitpunkt ihrer Erhebung statthaft.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 11 S 1783/23

    Unionsrechtliche Fortwirkung der Abschiebungsandrohung im Folgeverfahren

    Der Umstand, dass der ablehnende Bescheid des Bundesamts über den Folgeantrag des Antragstellers im Hinblick auf das Klageverfahren noch nicht in Bestandskraft erwachsen ist, steht nach § 71 Abs. 5 AsylG dem Vollzug der vorgesehenen Abschiebung nicht entgegen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.2022 - 11 S 883/22 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.11.2022 - 10 CE 22.2250

    Abschiebungshindernis bzgl. Pakistan nicht glaubhaft gemacht

    Anders läge der Fall dann, wenn angesichts konkreter Tatsachen davon auszugehen ist, dass eine Abschiebung mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit an der fehlenden Aufnahmebereitschaft des Herkunftsstaates scheitern würde und lediglich eine durch Tatsachen nicht untermauerbare Hoffnung der zuständigen Ausländerbehörde besteht, eine geplante Abschiebung - bei objektiver Betrachtung wider Erwarten - doch noch zum angestrebten Abschluss zu bringen (vgl. VGH BW, B.v. 2.6.2022 - 11 S 883/22 - ZAR 2022, 335/336).
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